Ratgeber · KfW-Förderung RLP

KfW-Förderung für Ihre Sanierung in Rheinland-Pfalz

Von Michael Beining · Staatl. gepr. Bautechniker · Mitglied IK-RLP Nr. 65526

Wichtigste Regel: KfW-Anträge müssen vor Abschluss des Auftrags gestellt werden. Wer erst nach Beauftragung beantragt, erhält keine Förderung – rückwirkend ist ausgeschlossen.

Die KfW fördert energetische Sanierungen über das BEG-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Für Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz gibt es zusätzlich die ISB – aber der Einstieg ist fast immer über die KfW.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – der häufigste Weg

BEG EM fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen ohne dass das ganze Haus saniert werden muss. Förderfähig sind:

  • Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdämmung
  • Neue Fenster und Außentüren
  • Heizungsanlage (Wärmepumpe, Pellet, Fernwärme, Hybridheizung)
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Optimierung der Heizungsanlage

Förderquoten BEG EM 2025

15 % Grundförderung für alle förderfähigen Maßnahmen

+5 % Effizienz-Bonus (bei besonders effizienten Lösungen)

+20 % bei Worst Performing Buildings (unterste 25 % der Energieklassen)

Max. 70 % Förderquote möglich. Förderhöchstbetrag: 30.000 € pro Wohneinheit.

BEG Wohngebäude (BEG WG) – für die Komplettsanierung

BEG WG fördert Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Ziel muss eine definierte Energieeffizienzhaus-Stufe sein (EH 40, 55, 70, 85 oder EE). Die Förderquoten sind höher als bei BEG EM – der Aufwand für Planung und Nachweis auch.

Wichtig: BEG WG oder BEG EM

Beide Programme sind nicht kombinierbar. Wer BEG WG beantragt, kann nicht zusätzlich Einzelmaßnahmen über BEG EM fördern lassen. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt vom geplanten Sanierungsumfang ab – PlanB klärt das im Erstgespräch.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

  1. 1

    Energieberater beauftragen (BEG)

    Für KfW-Förderungen brauchen Sie einen zugelassenen Energieberater (Energie-Effizienz-Experte BEG). Dieser erstellt das technische Konzept und stellt den Antrag.

  2. 2

    Antrag stellen – vor dem Auftrag

    Der Antrag wird über die KfW-Website gestellt, immer vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags. Nur in Ausnahmefällen (Notmaßnahmen) kann rückwirkend gefördert werden.

  3. 3

    Auftrag vergeben

    Nach Eingang der Förderzusage können Aufträge vergeben werden. PlanB koordiniert den Zeitplan entsprechend.

  4. 4

    Maßnahme umsetzen und dokumentieren

    Der Energieberater begleitet die Umsetzung und erstellt den Nachweis für die KfW.

  5. 5

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Fertigstellung wird der Nachweis eingereicht – dann wird der Zuschuss ausgezahlt bzw. das Darlehen zugeteilt.

Die teuersten Fehler bei der KfW-Förderung

Auftrag vor Antrag – die häufigste und teuerste Ursache für verlorene Förderung.

Falsches Programm gewählt – BEG WG und BEG EM schließen sich aus.

Kein zugelassener Energieberater – ohne BEG-Experten kein Antrag.

Förderbedingungen nicht eingehalten – z.B. andere als die beantragten Komponenten eingebaut.

PlanB koordiniert den Förderweg für Sie.

Welches Programm passt, welcher Energieberater zugelassen ist, wann der Antrag gestellt werden muss – das klären wir im Erstgespräch kostenlos und ohne Verbindlichkeit.