Ratgeber · GEG & Förderung
GEG Sanierungspflicht 2026: was wirklich gilt und was nicht
Von Michael Beining · Staatl. gepr. Bautechniker · Mitglied IK-RLP Nr. 65526
Das Gebäudeenergiegesetz sorgt für viel Verunsicherung – und viel falsche Information. Weder müssen alle Hausbesitzer 2026 ihre Heizung tauschen, noch ist die alte Ölheizung ab sofort verboten. Was tatsächlich gilt, hängt von drei Faktoren ab: dem Datum des kommunalen Wärmeplans, dem Alter Ihrer Heizung und davon, ob Sie aktiv eine neue Heizung einbauen.
Was das GEG tatsächlich vorschreibt
Das Gebäudeenergiegesetz kennt keine allgemeine Sanierungspflicht. Es regelt Mindestanforderungen für drei Situationen:
Neubau einer Heizungsanlage
Wer ab dem 1. Januar 2024 eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass mindestens 65 % der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Die Frist, ab der diese Pflicht lokal bindend ist, richtet sich nach dem kommunalen Wärmeplan.
Eigentümerwechsel
Wechselt ein Gebäude den Besitzer und die eingebaute Heizung ist älter als 30 Jahre, muss der neue Eigentümer die Anlage innerhalb von zwei Jahren austauschen (§ 72 GEG). Ausnahme: Der Eigentümer ist über 80 Jahre alt.
Bestehende Anlage
Wer seine alte Öl- oder Gasheizung weiter betreibt, hat vorerst keine GEG-Pflichten. Reparaturen, auch umfangreichere, lösen die 65-%-EE-Pflicht nicht aus. Erst der vollständige Austausch der Anlage ist ein Auslöser.
Was der Stichtag 2026 bedeutet – regional
Das Wärmeplanungsgesetz schreibt vor, bis wann Kommunen ihren Wärmeplan vorlegen müssen. Erst nach Vorlage des Plans gilt die 65-%-EE-Pflicht für Neuheizungen im entsprechenden Gebiet verbindlich.
| Gemeindegröße | Stichtag Wärmeplan | Relevanz für die Region |
|---|---|---|
| Städte > 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 | Trier |
| Gemeinden < 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 | Saarburg, Merzig, Saarlouis, Bitburg |
| Saarland (eigene Regelung) | 31. Dezember 2027 | alle saarländischen Gemeinden |
Bis zum jeweiligen Stichtag gilt eine Übergangsfrist: Wer vorher eine neue Heizung einbaut, kann noch eine Übergangsregelung nutzen – z. B. wasserstofffähige Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen.
Welche Heizung erfüllt die 65-%-EE-Pflicht?
| Heizungsart | 65 % EE erfüllbar? | Typische Förderhöhe |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | Ja – immer | bis 70 % der Kosten (BAFA) |
| Erdwärme-Wärmepumpe | Ja – immer | bis 70 % der Kosten (BAFA) |
| Pelletheizung / Biomasse | Ja – immer | bis 55 % der Kosten (BAFA) |
| Fernwärme (zertifiziert) | Ja – wenn klimaneutral | je nach Anbieter |
| Gas-Hybridheizung | Nur mit ausreichend EE-Anteil | bis 40 % der Kosten |
| Reine Gasheizung | Nein (ab Stichtag) | keine Förderung |
| Reine Ölheizung | Nein (ab Stichtag) | keine Förderung |
Wie viel Förderung ist möglich?
Der Heizungstausch ist aktuell eine der am stärksten geförderten Einzelmaßnahmen im Sanierungsbereich. Die BAFA-Förderung setzt sich zusammen aus:
Basisförderung
Für alle förderfähigen Heizungsanlagen
Klimageschwindigkeitsbonus
Wenn die alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung vor 2024 eingebaut wurde
Einkommensbonus
Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr
Maximum gesamt
Bei Kombination aller Boni (Deckelung je nach Maßnahme)
Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beauftragung des Heizungsinstallateurs gestellt werden. Wer nach Vertragsabschluss beantragt, verliert die Förderung vollständig.
Alle Förderprogramme für RLP ↗Häufige Fragen zur GEG-Sanierungspflicht
Was ist die GEG Sanierungspflicht 2026?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer nicht generell zur Sanierung – aber es schreibt vor, was beim Einbau einer neuen Heizung gilt: Ab 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen. Wann diese Pflicht lokal in Kraft tritt, hängt vom kommunalen Wärmeplan ab: Für Städte über 100.000 Einwohner – darunter Trier – gilt der Stichtag 30. Juni 2026.
Muss ich mein Haus 2026 sanieren?
Nein – das GEG zwingt Sie nicht zur Sanierung. Ihre bestehende Heizung darf weiterlaufen. Die 65-%-EE-Pflicht greift erst, wenn Sie eine neue Heizungsanlage einbauen oder die alte endgültig ersetzen. Dann muss der neue Wärmeerzeuger überwiegend regenerativ arbeiten.
Was passiert mit meiner alten Öl- oder Gasheizung?
Sie darf weiterbetrieben werden. Wer seine Heizung repariert, anstatt sie zu ersetzen, hat keine GEG-Pflichten. Erst beim Neukauf greift das Gesetz. Ausnahme: Bei Eigentümerwechsel müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden (§ 72 GEG).
Was bedeutet '65 % erneuerbare Energie' konkret?
Technologien, die diese Anforderung erfüllen: Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Erdwärme), Biomasse-Heizung (Pellets, Hackschnitzel), Wärme aus dem Fernwärmenetz (sofern als klimaneutral zertifiziert), solarthermisch unterstützte Systeme mit hohem Deckungsgrad, sowie Hybridlösungen mit ausreichend hohem EE-Anteil. Reines Gas oder Öl allein erfüllt die Anforderung nicht mehr.
Gibt es Ausnahmen von der GEG-Sanierungspflicht?
Ja – mehrere: Eigentümer über 80 Jahre sind von der Austauschpflicht beim Eigentümerwechsel ausgenommen. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (nachgewiesen durch Sachverständigen) gibt es Aufschübe. Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen eingeschränkten Anforderungen. Heizkesseltausch durch Reparatur (nicht Neukauf) löst keine Pflichten aus.
Welche Förderung gibt es für die Heizungsumrüstung?
BAFA (Bundesförderung Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen): bis zu 70 % der Heizungskosten als Zuschuss (Basis 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 20 % + Einkommensbonus 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €). KfW BEG WG: zinsgünstige Kredite bis 150.000 € je Wohneinheit für Gesamtsanierungen mit Heizungsumstellung. ISB RLP Programm 505: ergänzende Landesförderung für Wohngebäude in Rheinland-Pfalz.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über das GEG und ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkrete Situation Ihres Gebäudes – Baujahr, Heizungsalter, Lage, Eigentumsverhältnisse – beeinflusst, welche Pflichten und Förderungen für Sie gelten. Ein persönliches Gespräch klärt das in 20 Minuten.
Was gilt für Ihr Gebäude konkret?
Kostenloses Erstgespräch vor Ort in Rheinland-Pfalz, Saarland und Luxemburg. Wir prüfen Ihre Situation, klären Förderpotenzial und planen den Heizungstausch rechtssicher.